Wegberg

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AGB

AGB Sonnen-Energie SunTech GmbH

 

1.0. Geltungsbereiche

 

1.1.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Käufern, Endverbrauchern/-konsumenten, Auftraggebern („Kunden“) insbesondere für Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sonnen-Energie SunTech GmbH („Verkäufer“).

 

1.2.
Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern, gehen die gesetzlichen Bestimmungen den AGB vor.

 

1.3.
Die AGB werden in der jeweils aktuell geltenden Fassung bei Auftragserteilung bereitgestellt und im Zuge der Auftragserteilung akzeptiert. Die AGB gelten auch ohne ausdrückliche Bezugnahme bei weiteren Aufträgen und Auftragserweiterungen.

 

1.4.
Die aktuelle Version der AGB ist jederzeit auf der Homepage ersichtlich.

 

1.5.
Für abweichende Bedingungen des Kunden bedarf es der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
 
1.6.
Durch die Entgegennahme eines Angebots, einer Auftragserteilung und insbesondere mit der Entgegennahme einer Leistung jeglicher Art, erkennt der Kunde die AGB der Sonnen-Energie SunTech GmbH an.

 

2.0. Angebote

 

2.1.
Angebote der Sonnen-Energie SunTech GmbH sind unverbindlich und implizieren keine Verpflichtung zur Auftragsannahme. Die Angebote sind freibleibend entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.

 

2.2.
Im Vorfeld eines Projektes abgegebene Richtpreise werden schriftlich übermittelt und sind klar gekennzeichnet (z.B. Kooperationsvorschlag, “unverbindlich”, Richtpreis, etc.). Sie sind unverbindlich und können vom tatsächlichen Preis abweichen.

 

2.3.
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar („invitatio ad offerendum“).

 

2.4.
Im Falle von technischen Änderungen, Weiterentwicklungen oder Lieferproblemen seitens des Urproduzenten, behalten wir uns vor, soweit diese dem Vertragspartner zumutbar oder technisch sowie sachlich gerechtfertigt sind, adäquate, sachlich und technisch äquivalente Produkte zu verwenden. Einer gesonderten Auftragsbestätigung durch den Kunden bedarf es hierfür nicht.

 

2.5.
Irrtümer oder versehentlich inkorrekte Preisangaben in Verträgen und sonstigen Werbematerialien sind dem Kunden durch die Sonnen-Energie SunTech GmbH schnellstmöglich aufzuzeigen. Der Kunden erhält eine Frist von 2 Wochen, um schriftlich die erneute Auftragserteilung zu übermitteln.
 
2.6.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle von mangelnder Kreditwürdigkeit seitens des Kunden oder sonstigen begründeten Zweifeln ohne Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunde wird die Möglichkeit eingeräumt, das Gegenteil zu beweisen.

 

3.0. Vertragsabschluss/ Vertragspartner

 

3.1.
Der Kaufvertrag kommt zustande mit: Sonnen-Energie SunTech GmbH Inh. Ba-Loc Polmans und Bao-Loc Nguyen Ngo
Lindenstraße 101, 41844 Wegberg
Handelsregister: Amtsgericht Mönchengladbach/HRB 22443.
 
3.2.
Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/ kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
 
3.3.
Durch Unterzeichnung des Angebotes, oder anderweitige schriftliche Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn beide Vertragspartner ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung bestätigt haben.

 

4.0. Widerrufsrecht/ Widerrufsbelehrung

 

4.1.
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

4.2.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

 

4.3.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns, der
 
Sonnen-Energie SunTech GmbH, Inh.
Inh. Ba-Loc Polmans und Bao-Loc Nguyen Ngo
Lindenstraße 101, 41844 Wegberg

Telefon: +49 (0) 157 738 420 25

E-Mail: nrw@sonnen-energie.de
 
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

 

4.4.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

4.5. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

5.0. Preise

 

5.1.
Insofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Preise ab Lager und sind exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Die Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten, es sei denn sie ist gesondert ausgewiesen. Sämtliche Preise sind unverbindlich.

 

5.2.
Die auf den Produktseiten unseres Online-Shops genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile, verstehen sich jedoch exklusive Versandkosten. Diese werden zusätzlich verrechnet und auf der Rechnung aufgeführt.

 

5.3.
Es können Preisangleichungen auftreten. Hierüber wird der Kunde entsprechend informiert.

 

5.4.
Unsere Preise beziehen sich auf die Kosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Angebotslegung. Sollten sich die Preise unserer Lieferanten im Zeitraum zwischen Angebotslegung und Auftragserteilung ändern, kann dies ebenfalls zu Preisanpassungen führen.

 

5.5.
Reparatur- und/oder Serviceleistungen werden gesondert abgewickelt. Der Aufwand für die Erstellung von entsprechenden Angeboten oder im Zusammenhang stehende Tätigkeiten (Besichtigungen, Kostenvoranschläge, etc.) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

6.0. Zahlung

 

6.1.
Die Zahlung bei Einkäufen in unserem Online-Shop ist immer per Vorkasse zu entrichten.

 

6.2.
Von uns erstellte Rechnungen haben ein Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Überschreitung der Frist, werden Verzugszinsen und Mahnspesen entsprechend den einschlägigen Gesetzesbestimmungen verrechnet. Mögliche erhöhte Bankzinsen können dem Kunden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung ebenfalls verrechnet werden.
 
6.3.
Sind im Angebot keine näheren Zahlungskonditionen vereinbart, so sind 30% der Kosten bei Vertragsunterzeichnung, 30% beim Erhalt der Waren, weitere 30 % vor Montagebeginn und
die restlichen 10% nach der Leistungserbringung auf das Geschäftskonto der Sonnen-Energie SunTech GmbH einzuzahlen. Die Zahlungen des Kunden gelten erst als erbracht, wenn der Betrag auf dem Geschäftskonto des Verkäufers eingegangen und verfügbar ist. Die Sonnen-Energie SunTech GmbH hat das Recht, mit dem Beginn der Leistungserbringung zu warten, bis die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
 
6.4.
Missachtet der Kunde vereinbarte Zahlungsfristen, ist die Sonnen-Energie SunTech GmbH berechtigt, die gesamte Zahlung/ Dienstleistung, unabhängig von den vereinbarten vertraglichen Rahmenbedingungen, einzufordern/ einzustellen oder den Vertrag aufzulösen. Darüber hinaus können alle Leistungen der Sonnen-Energie SunTech GmbH sofort eingestellt werden und eine Teilrechnung über die erbrachten Leistungen verrechnet werden.

 

6.5.
Bereits abgeschlossene sowie in Auftrag gegebene Leistungen (Materialbestellung, Montage-, Rücknahme-, Transport-, Koordinations- und Manipulationskosten etc.) können dem Kunden verrechnet werden. Dies gilt insbesondere bei Bekanntwerden von ungünstigen wirtschaftlichen Umständen seitens des Kunden (vgl. 2.6).

 

7.0. Eigentum und Gefahrenübergang

 

7.1.
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sonnen-Energie SunTech GmbH. Insbesondere im Falle von Zahlungsunfähigkeit, Konkurs, Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, hat der Kunde die Sonnen-Energie SunTech GmbH unverzüglich zu informieren. Zusätzlich wird uns das Recht auf Aussonderung eingeräumt.

 

7.2.
Bei unternehmerischen Kunden gilt, dass gegen unsere Forderungen nicht mit Kundenforderungen aufgerechnet werden darf (Aufrechnungsverbot). Verbraucherkunden können mit von uns anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen.

 

7.3.
Mit der Bereitstellung von Lieferungen ab Werk bzw. ab Lager geht die Nutzung und Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig von vereinbarten Preisstellungen und auch im Rahmen von Montage- und Transporttätigkeiten. Der Kunde ist verpflichtet die Ware bei Eingang sofort zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich an die Sonnen-Energie SunTech GmbH zu melden. Reklamationen sind innerhalb einer Frist von 14 Werktagen bekanntzugeben, andernfalls gilt die Ware als einwandfrei übergeben.

 

7.4.
Entsteht ein Zahlungsverzug beim Kunden ist der Verkäufer berechtigt, alle Leistungen einzustellen und bestellte, ausgelieferte sowie montierte Waren und Geräte zu

 

demontieren bzw. einzubehalten.

 

7.5.
Vor vollständiger Begleichung der offenen
Forderungen seitens des Kunden ist dieser nicht berechtigt die Ware an Dritte auszuhändigen und trägt die volle Verantwortung über die Beschaffenheit und die Aufbewahrung der Ware. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

7.6.
Kommt es bei der Leistungserbringung zu unwesentlichen Mängeln, kann die Abnahme nicht verweigert werden und damit sind auch Zahlungsverzögerungen ausgeschlossen.

 

7.7.
Der Sonnen-Energie SunTech GmbH sind bei B2B-Geschäften mindestens drei (3) Versuche einzuräumen, etwaige Mängel zu beheben. Erklärt sich Sonnen-Energie SunTech GmbH bereit, die Mängelbehebung zu übernehmen, entspricht dies nicht einem Schuldanerkenntnis oder der Übernahme der Verantwortlichkeit für die betreffenden Mängel. Stellt sich die Mängelmeldung als unbegründet, unverhältnismäßig oder als nicht der Sonnen-Energie SunTech GmbH zuzuordnen dar, so trägt der Kunde die angefallenen Kosten. Die Beweislast trägt die Sonnen-Energie SunTech GmbH

 

7.8.
Der Erfüllungsort der Leistung ist der Ort der Leistungserbringung. Mit Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen, geht die Gefahr auf den Kunden über.7.9. Die Sonnen-Energie SunTech GmbH ist berechtigt, Subunternehmer für (Teil-)Leistungen zu beauftragen. Einer Zustimmung seitens des Kunden bedarf es hierfür nicht.

 

8.0. Lieferung

 

8.1.
Angegebene Lieferfristen sind stets unverbindlich, davon unbetroffen bleiben explizit vereinbarte Fixtermine. Die Lieferfrist beginnt bei:

 

1. A) Schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden
2. B) Durchgeführter Überweisung durch den Kunden
3. C) Im Angebot festgelegter Lieferfrist, bei vorheriger Erfüllung der Punkte A) und/ oder B)

 

8.2.
Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder verursacht durch Krieg, Pandemien, Epidemien und damit zusammenhängenden Verkehrsbeschränkungen entbinden uns jeglicher Lieferpflichten, selbst bei bereits bestätigten Aufträgen. Die Lieferfrist verlängert sich jeweils um die Dauer des verursachenden Ereignisses. Für daraus resultierende Folgeschäden, wird weder die Sonnen-Energie SunTech GmbH noch der Kunde haftbar gemacht.

 

8.3.
Die Sonnen-Energie SunTech GmbH wird stets versuchen, ihre Liefertermine einzuhalten. Sollte es jedoch zu unverschuldeten Lieferverzögerungen seitens der Sonnen-Energie SunTech GmbH kommen, ist sie von der Haftung ausgeschlossen.

 

8.4.
Bei durch unsere Lieferanten entstandenen Lieferverzögerungen behalten wir uns das Recht vor, für die benötigten Waren entsprechende Substitute anzubieten oder die Lieferzeit zu verlängern. Der Kunde erhält eine 14-tägige Frist um die neuen Konditionen zu akzeptieren oder abzulehnen.

 

8.5.
Unsere Waren sind bis zur Abladestelle versichert. Ergänzender Versicherungsschutz ist separat zu vereinbaren.

 

8.6.
Wir sind berechtigt unsere Waren in Teil- oder Vorlieferungen aufzuteilen und entsprechend in Rechnung zu stellen.

 

9.0. Rücknahme

 

9.1.
Die Rücknahme von Waren und Materialien kann nur in Abstimmung mit der Sonnen- Energie SunTech GmbH vollzogen werden, da eine gesonderte Überprüfung durchzuführen ist.

 

9.2.
Bei Mängeln können dem Kunden, abhängig von der Herkunft des Mangels, mögliche Manipulations- sowie Transportkosten angerechnet werden.

 

10.0. Streitbeilegung

 

10.1.
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgenerwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar http://ec.europa.eu/consumers/odr

 

10.2.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

 

11.0. Förderungen und Netz

 

11.1.
Die Sonnen-Energie SunTech GmbH gewährt keine Garantie für durch sie beantragten Förderungen, da die Förderstelle in jedem Projekt die letzte Entscheidungsinstanz ist.

 

11.2.
Da aus Datenschutzrechtlichen Gründen mache Dienstleistungen formell nicht durch die Sonnen-Energie SunTech GmbH möglich sind, werden diese Unterlagen/ Tätigkeiten vom Kunden im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt. Im Besonderen sind davon folgende Punkte betroffen:

 

1. Die Abklärung der technischen Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Netz,
2. Die Einholung von behördlichen Genehmigungen,
3. Die koordinativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Förderungen.
 
11.3.
Abweichende Vereinbarungen können ebenfalls schriftlich erklärt werden, beispielsweise durch die Erteilung einer Vollmacht.

 

12.0. Gewährleistung und Einstehen für Mängel

 

12.1.
Der Auftragnehmer ist im B2B-Bereich bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, jeden die Funktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mangel, bei Fehlern betreffend Konstruktion, Bauteilen oder der Ausführung, der im Zeitpunkt der Übergabe besteht, zu beheben.

 

12.2.
Die Gewährleistungsfrist wird bei B2B-Geschäften mit 24 Monaten festgelegt. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Inbetriebnahme der Anlage.

 

12.3.
Während der Gewährleistungszeit entdeckte Mängel werden vom Verkäufer unter der Voraussetzung unentgeltlich behoben, dass der Kunde die beanstandeten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Entdeckung, jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich anzeigt und diese Mängel vom Auftragnehmer als Gewährleistungsmängel schriftlich anerkannt werden. In dieser Mängelrüge sind die Mängel so konkret zu beschreiben, dass eine Beurteilung der Mängel und deren Ursache möglich ist (inkl. Übermittlung aller elektronischer Aufzeichnungen mit Bezug auf den defekten Teil, den letzten Wartungsnachweis, der Beschreibung der bereits vom Auftraggeber gesetzten Maßnahmen usw.).

 

12.4.
Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehen können (Anfahrt, Hilfsarbeiter, Sicherungseinrichtungen, etc.), gehen zu Lasten des Kunden. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw. beizustellen.

 

12.5.
Sollte sich erst nach der Durchführung der Leistungen zur Mangelfeststellung und – behebung durch den Verkäufer herausstellen, dass den Verkäufer gemäß diesen Gewährleistungsbestimmungen keine Gewährleistungsverpflichtung trifft, so ist der Kundezum Ersatz der Leistungen des Verkäufers nach dessen zu diesem Zeitpunkt geltenden Reparatursätzen verpflichtet.

 

12.6.
Soweit nicht anders vereinbart, sind von der Gewährleistung solche Mängel ausgeschlossen, die aus nicht vom Verkäufer bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die vom Verkäufer angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material und Ersatzteilen zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen, chemische Einflüsse, Unfall, Feuer, höhere Gewalt, Naturkatastrophen (Erdbeben, Orkane), Stromstoß, Stromausfall oder Terrorismus zurückzuführen sind.

 

12.7.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß und Abnützung unterliegen. Weiterhin haftet der Verkäufer nicht für Lieferungen und Leistungen des Kunden bzw. von durch ihn beauftragter Dritter auf bestehende Anlagenteile (Altanlagen), die nicht vom Vertrag umfasst sind. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers der Kunde selbst oder ein nicht vom Verkäufer ausdrücklich (schriftlich) ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Der Kunde hat bei der Geltendmachung eines Mangels zu beweisen, dass keiner dieser Umstände vorliegt.

 

12.8.
Werden vom Verkäufer individuelle Pläne, Konstruktionsplanungen, Modelle erstellt, welche auf Basis von Käufern bereitgestellter Daten (Baupläne, verbale Angaben, Skizzen, etc.) entstehen, ist der Verkäufer nur auf bedingungsgemäße Ausführung haftbar.

 

12.9.
Der Verkäufer ist nicht haftbar für vom Käufer bereitgestellte Materialien, Unterlagen oder sonstigen Gegenständen, unabhängig davon, ob diese neu oder gebraucht angeschafft wurden. Gleiches gilt für Schäden oder Mängel, welche nicht durch den Verkäufer bereitgestellt, angeordnet oder zumindest schriftlich die Einwilligung des Verkäufers eingeholt wurde. Auch bei Schäden/Mängel durch Dritte, Subunternehmer oder Schäden/Mängel durch höhere Gewalt, ist der Verkäufer nicht haftbar.

 

12.10.
Im B2B-Bereich hat stets der Kunde zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag
 
13.0. Rücktritt vom Vertrag

 

13.1.
Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Verkäufers zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

 

13.2.
Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, (i) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird, (ii) wenn berechtigte und substantiierte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, (iii) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 8 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt, oder (iv) wenn der Kunde den ihm durch Punkt 6 auferlegten Verpflichtungen nicht oder nicht gehörig nachkommt.13.3. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich einer noch offenen Position der Lieferung oder Leistung, aus oben angeführten Gründen erklärt werden (Teilrücktritt).

 

13.4.
Falls über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist der Verkäufer berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der Entscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird. Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Kunde unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Verkäufers unerlässlich ist.

 

13.5.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für vom Verkäufer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Verkäufer steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückgabe bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

 

13.6.
Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.

 

14.0. Haftung

 

14.1.
Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz, oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gesamthaftung des Verkäufers in Fällen der groben Fahrlässigkeit ist auf den Nettoauftragswert oder auf 50 000,00 € begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Pro Schadensfall ist die Haftung des Verkäufers auf 25 % des Nettoauftragswertes oder auf 12 500,00 € begrenzt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

 

14.2.
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausgeschlossen.

 

14.3.
Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Nichteinhaltung der erforderlichen Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten), oder der behördlichen Zulassungsbedingungen jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

 

14.4.
Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.

 

15.0. Geltendmachung von Ansprüchen

 

15.1.
Alle Ansprüche des Kunden sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 2 Jahren ab Durchführung der Leistungen bzw. bei Gefahrenübergang gerichtlich geltend zu machen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
 
15.2.
Wird eine Ware vom Verkäufer auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, hat der Kunde diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu halten.

 

15.3.
Ausführungsunterlagen wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung und Wettbewerb gilt das auch für Ausführungsunterlagen.

 

16.0. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

 

16.1.
Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass dem Verkäufer alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die Verpflichtungen des Verkäufers als Hersteller/Importeur gemäß den gesetzlich anwendbaren Vorschriften erfüllen zu können.

 

16.2.
Kunden von Elektro-/Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welche ihren Sitz in Österreich haben, übernehmen die Verpflichtung zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung für den Fall, dass sie selbst Nutzer des Elektro-/Elektronikgeräts sind. Ist der Kunde nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungsverpflichtung vollinhaltlich durch Vereinbarung auf seinen Abnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem Verkäufer zu dokumentieren.

 

16.3.
Der Kunde haftet gegenüber dem Verkäufer für alle Schäden und sonstigen finanziellen Nachteile, die dem Verkäufer durch den Kunden wegen fehlender oder mangelhafter Erfüllung der Finanzierungsverpflichtung sowie sonstiger Verpflichtungen entstehen. Die Beweislast für die Erfüllung dieser Verpflichtung trifft den Kunden.

 

16.4.
Bei Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist die jeweilige landesspezifische Entsorgungsregelung einzuhalten bzw. Anzuwenden.

 

17.0. Dachkonstruktion und formale Unterlagen

 

17.1.
Die Gebäudestatik wird durch die Installation einer PV-Anlage zusätzlich belastet. Um Schäden an Personen und des Gebäudes zu vermeiden, ist vom Kunden eine Prüfung der bestehenden/ entstehenden Gebäudestatik durch eine entsprechende Fachkraft durchführen zu lassen. Der Verkäufer und Errichter haften nicht für Schäden/ Mängel welche durch eine zu geringe Traglast der Dachkonstruktion, eine nicht Überprüfung der Gebäudestatik und sonstigen zusätzlich belasteten Teilen entstehen.

 

17.2.
Der Kunde ist für eine ausreichende Absicherung gegen herabfallende Schneelasten oder ähnliches verantwortlich und haftet im Falle von Nichtbeachtung. Es wird eine Schneefang- Sicherung empfohlen.

 

17.3.
Aus Datenschutzgründen ist es für den Verkäufer nicht möglich, behördliche Genehmigungen einzuholen. Daher hat der Kunde möglicherweise nötige amtliche Genehmigungen, Bewilligungen, Netzzugänge und sonstige Unterlagen bereitzustellen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

 

18.0. Schriftformgebot
 
8.1.
Alle Absprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

18.2.
Dies betrifft auch die Änderung der Erforderlichkeit zur Einhaltung der Schriftform.

 

19.0. Allgemeines/ Salvatorische Klausel

 

19.1.
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt, zu ersetzen.

 

19.2.
Die deutsche Sprachfassung gilt als authentische Fassung der Bedingungen und ist auch zur Vertragsauslegung zu verwenden.

 

19.3.
Es gilt die DSGVO in der jeweils Aktuellen Fassung.

 

19.4.
Die Vertragserfüllung seitens des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-) Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen.

 

20.0. Gerichtsstand und Recht

 

20.1.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kempten oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl der Sonnen-Energie SunTech GmbH, wenn der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

20.2.
Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. Dieser Gerichtsstand hat im B2C Verhältnis Vorrang.

 

20.3.
Hat ein privater Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, ist unser Geschäftssitz automatisch der Gerichtsstand.

 

20.4.
Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

20.5.
Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.